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Synode fordert Landesregierung zur Rücknahme der Gewerbebedarfsverordnung auf

Arbeitsfreien Sonntag nicht weiter aushöhlen

Frankfurt. „Im Interesse der Menschen müssen Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei bleiben!“ betont die derzeit in Frankfurt tagende Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in einer Resolution.

Deshalb fordert die Synode die hessische Landesregierung auf, die `Verordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen´ vom Oktober 2011 zurückzunehmen. Darin hatte die Landesregierung bestimmten Branchen Sonntagsarbeit ermöglicht, ohne eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragen zu müssen. Dazu gehörten die Erlaubnis zur Herstellung von Getränken und Eis, was angesichts heutiger Lagerungs- und Transportmöglichkeiten nicht nachvollziehbar sei, bemängelt die Synode. Die Verordnung genügt nach Auffassung der EKHN-Synode nicht den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für den Schutz der Sonn- und Feiertage aufgestellt hat. Die Synode begründet ihre Forderung, die auch der Landesregierung von Rheinland-Pfalz übermittelt werden soll, damit, dass arbeitsfreie Sonn- und Feiertage Menschen und Gesellschaft dienten, „indem sie gemeinschaftliches Handeln in Familie, Freundeskreis, Kirche und Verein ermöglichen und dadurch soziale Beziehungen stärken, die für ein friedvolles Zusammenleben unerlässlich sind“. Sonn- und Feiertage hätten „hohen kulturellen und identitätsstiftenden Wert“, sie seien deshalb zu achten und zu pflegen. Die Synode argumentiert, dass immer mehr Menschen unter Erschöpfung litten. Der arbeitsfreie Sonntag diene der „Balance von Arbeit und Ruhe, Spannung und Entspannung“. Er erneuere die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden und eröffne kreative Schöpfungspausen.

Die Resolution der Kirchensynode im Wortlaut:


Für den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe -
Hessische Bedarfsgewerbeverordnung muss zurückgenommen werden


Im Interesse der Menschen müssen Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei bleiben!
Deshalb fordert die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die hessische Landesregierung zur unverzüglichen Rücknahme der Verordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen (Hessische Bedarfsgewerbeverordnung vom 12. Oktober 2011) auf.

Zur Begründung:
1. Die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung gestattet die Ausführung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, die auch an anderen Wochentagen ausgeführt werden können. So ist die durch die Verordnung mögliche Genehmigung der Herstellung von Getränken und Eis angesichts heutiger Lagerungs- und Transportmöglichkeiten ebenso wenig nachvollziehbar wie die Öffnung von Videotheken und Musterhausausstellungen oder auch die generelle Freistellung für den Telehandel an Sonn- und Feiertagen. Dies führt dazu, dass Sonn- und Feiertage für immer mehr Menschen trotz des verfassungsgemäßen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe zu zusätzlichen Arbeitstagen werden. Damit lässt die hessische Landesregierung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes außer Acht, die den Staat verpflichtet, Sonn- und Feiertage als solche der Arbeitsruhe erkennbar zur Regel zu erheben.

2. Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage dienen Menschen und Gesellschaft, indem sie gemeinschaftliches Handeln in Familie, Freundeskreis, Kirche und Verein ermöglichen und dadurch soziale Beziehungen stärken, die für ein friedvolles Zusammenleben unerlässlich sind. Sie haben hohen kulturellen und identitätsstiftenden Wert und sind deshalb zu achten und zu pflegen.

3. Durch den arbeitsfreien Sonntag würdigt unsere Gesellschaft die Schöpfung. Er ist das Zeichen, dass Gott der Herr der Schöpfung ist. Die Feier des Sonntags erinnert an die Auferstehung Christi. Darüber hinaus hat der Sonntag gesamtkulturelle Bedeutung. Er dient der seelischen Erhebung, der Gemeinschaftsbildung und der Erholung.

4. Gemeinsame arbeitsfreie Sonn- und Feiertage setzen Zeichen gegen die weitgehende Ökonomisierung aller Lebensbereiche und die Erosion der verfassungsrechtlich geschützten gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und demokratischen Werte.

5. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen unter Erschöpfung leiden, ermöglicht der arbeitsfreie Sonntag die Balance von Arbeit und Ruhe, Spannung und Entspannung. Er erneuert die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden, ist kreative Schöpfungspause und stärkt körperliche und seelische Ressourcen.
All die aufgeführten Punkte finden sich in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2009 wieder. Wir stellen fest, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung dem Urteil nicht genügt.
Deshalb fordert die Synode der EKHN die Hessische Landesregierung auf, die verfassungsgemäße Sonn- und Feiertagsruhe durch Rücknahme der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung wieder herzustellen.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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