Abschiebestopp
Aufenthaltsregelung für schutzbedürftige Afghanen schaffen
Pro AsylAuch Pro Asyl fordert: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!01.06.2019 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
"In der vergangenen Woche wurde mit gesetzlichen Änderungen der Ausreisedruck auf Geduldete erhöht. Unter ihnen sind Menschen, die schutzbedürftig sind. Dieser Schutzbedarf - auch bei einer allgemeinen Gefahr für Leib und Leben - muss anerkannt und ein sicherer Aufenthalt gewährt werden", erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
"Angesichts der anhaltenden Bedrohung für die geduldeten und somit ausreisepflichtigen Afghanen sollte auf der Innenministerkonferenz eine sichere Aufenthaltsregelung verabredet werden, statt den Ausreisedruck weiter zu erhöhen. Auch unter integrationspolitischen Gesichtspunkten ist es das Gebot der Stunde, denn die Menschen, die teilweise seit Jahren mit uns leben, müssen endlich in unserer Gesellschaft ankommen können", betont Loheide.
Hintergrund
Personen, denen individuell eine "erhebliche, konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" (§ 60 Abs. 7 AufenthG) droht, erhalten entsprechend den nationalen Abschiebungsverboten Schutz und ein Aufenthaltsrecht. Beruht diese Gefahr jedoch auf einer Allgemeingefahr, wird dieser Schutz nicht im individuellen Asylverfahren gewährt, sondern auf einen Abschiebestopp (§ 60a Abs. 1 AufenthG) verwiesen, der im politischen Ermessen steht. Bei einem Abschiebestopp erhalten die so geschützten Personen keinen Aufenthaltstitel, sondern werden nur geduldet und bleiben ausreisepflichtig. Ihr Schutzbedarf besteht jedoch unabhängig davon, ob es sich um eine individuelle oder eine Allgemeingefahr handelt. Derzeit erhalten viele Afghanen individuellen Flüchtlingsschutz im Asylverfahren, ca. 14.000 sind geduldet und damit ausreisepflichtig.
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