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Inklusion

Bund beschließt umstrittenes Teilhabegesetz

Charlotte MattesDoro und Max haben sich am Theater kennengelernt.Auch Menschen mit Beeinträchtigungen wollen ein möglichst normales Leben führen

Die Regierung hat mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben beschlossen. Sie will die Inklusion in Deutschland weiter vorantreiben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Die Diakonie aber fordert Nachbesserungen.

Der Bund hat das umstrittene Teilhabegesetz und den Nationalen Aktionsplan 2.0 am 28. Juni 2016 trotz der Proteste vieler Betroffener beschlossen. Damit soll laut Bund die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden. 

„Wir schaffen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe, indem wir die Verfahren vereinfachen und den Wünschen und Vorstellungen von Menschen mit Behinderungen mehr Gewicht verleihen“, erklärte Bundessozialministerin Andrea Nahles. „Wir wollen mehr möglich machen, weniger behindern.“ 

Die wichtigsten Regelungen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll mehr individuelle Selbstbestimmung und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen ermöglichen. So soll es Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe nun möglich sein, mehr vom eigenen Einkommen zu behalten und zu sparen. Partner werden zukünftig weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen. Die Verbesserungen gelten auch beim gleichzeitigen Bezug von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, wenn der Betroffene erwerbstätig ist. Auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstatträten werden gestärkt. Für Eltern mit Beeinträchtigungen gibt es Regelungen zur Elternassistenz.

Nationaler Aktionsplan (NAP 2.0) soll Teilhabegesetz ergänzen

Mit der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans - kurz NAP 2.0 - will die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen fördern. Der NAP 2.0 enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Es geht dabei unter anderem um die Verbesserung der Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, beschäftigungspolitische Programme oder die Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems im Tourismussektor.

Diakonie fordert Nachbesserungen

Die Diakonie sieht vor allem die neuen Regelungen an der Schnittstelle zwischen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe kritisch. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Sie fordert eine grundsätzliche Abkehr von den Neuregelungen, die für Betroffene eine Verschlechterung darstellen.

Menschen mit Behinderung sollen von Fachleuten betreut werden

Nach dem geplanten Bundesteilhabegesetz und dem parallel beratenen Pflegestärkungsgesetz III sollen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld vorrangig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. „Das würde bedeuten, dass primär Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte zuständig sind - und nicht die Fachleute für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, so Loheide. „Um selbständig im Quartier zu leben, brauchen Menschen mit Behinderung Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe.“ 

Pflege künftig von Wohnform abhängig

Auch die Regelung für die Wohnstätten für Menschen mit Behinderung kritisiert das Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland nachdrücklich: „Wie kann es sein, dass ein Mensch mit demselben Bedarf im häuslichen Umfeld praktisch nur Leistungen der Pflegeversicherung, im Heim aber praktisch nur Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten soll?“, fragt Loheide. Wieviel Pflege ein Mensch mit Behinderung bekomme, hänge künftig von der Wohnform und vom Arbeitsverhältnis ab.

Diakonie will, dass behinderte Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben

„Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen an der Schnittstelle zwischen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müssen verändert werden, wenn sie für Menschen mit Behinderungen nicht zu einem Nachteil werden sollen“, bekräftigt Loheide. Es dürfe keine Unterstützung nach Kassenlage und „Abschieben in die Pflege“ geben. Behinderten Menschen müsse die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich sein.

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