Menümobile menu

Rechtshilfefonds

Caritas und Diakonie fordern Abschiebungsmoratorium

Istock/Juanmonino

Anlässlich der Auswertung des Rechtshilfefonds 2020 von Diakonie und Caritas zur Abschiebungshaft in Ingelheim/Rheinland-Pfalz fordern beide Verbände ein Abschiebungsmoratorium. Die Lebensbedingungen von abgeschobenen Menschen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland und anderen EU Staaten seien katastrophal. Darüber hinaus zeigt die Auswertung, dass 23 Menschen 2020 unrechtmäßig in Haft saßen.

Nach einer coronabedingten Pause im Vollzug der Abschiebungshaft im Frühjahr 2020, wurde die Belegung nach Ende der ersten Infektionswelle wieder gesteigert und liegt seitdem konstant bei durchschnittlich mehr als 30 inhaftierten Personen.

Die Situation in den Lagern der ägäischen Inseln ist ein Alptraum
„Während staatlicherseits seit Monaten gefordert wird, alle Kontakte zu minimieren und zu Hause zu bleiben, wird andererseits weiter in Krisengebiete und europäische Staaten abgeschoben. Das ist äußerst fragwürdig und in der Logik nicht nachzuvollziehen“, kritisiert Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, anlässlich der Auswertung des von Diakonie und Caritas gemeinsam getragenen Rechtshilfefonds in der Abschiebungshaft in Ingelheim für das Jahr 2020. „Solange die Pandemie nach wie vor weltweit wütet, fordern wir ein Abschiebungsmoratorium,“ so Carsten Tag weiter. Es sei allgemein bekannt und werde fast täglich vor Augen geführt, dass die Situation in den Lagern der ägäischen Inseln seit Jahren ein Alptraum sei. „Wo bleiben die Konsequenzen aus dem Brand in Moria?“ fragt Carsten Tag.

Menschen von den Inseln holen und auf europäische Länder verteilen
Die Mainzer Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick appelliert: „Menschen mit internationalem Schutzstatus dürfen nicht abgeschoben werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sie bei ihrer Rückkehr in großer materieller Not leben müssen und ihre elementarsten Bedürfnisse nicht decken können – kurzum Perspektivlosigkeit auf sie wartet. Anstatt endlich die Menschen von den Inseln zu holen und auf europäische Länder zu verteilen, unterstützt die EU den Bau eines neuen Lagers. Dabei ist die Bereitschaft in Deutschland, Flüchtlinge in Not aufzunehmen, sehr groß. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben sich längst zu so genannten sicheren Häfen erklärt.“  

Auswertung des Ökumenischen Rechtshilfefonds: 23 Menschen unrechtmäßig in Haft
14 der 40 im Jahr 2020 bezuschussten Rechtsverfahren betrafen Inhaftierte, die in ein anderes europäisches Land abgeschoben werden sollten. Insgesamt führte in 32,5 % (13) der Fälle die rechtliche Intervention zur Entlassung aus der Abschiebungshaft. Darüber hinaus mussten Inhaftierte auch wegen fehlender Flugverbindungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 entlassen werden. Außerdem führte die Geltendmachung von Rechtsmitteln in zehn Fällen dazu, dass trotz erfolgter Abschiebung die Rechtswidrigkeit der Haft nachträglich festgestellt wurde. Somit saßen über 50% (23 Personen) unrechtmäßig in Haft. „Fasst man das zusammen, dann waren 57% der durch den Rechtshilfefonds unterstützen Verfahren (23) rechtsfehlerhaft. Diese hohe Fehlerquote bei den Abschiebungshaftentscheidungen zeigt deutlich, dass unser Engagement in der Abschiebungshaft dringend erforderlich ist“, so das gemeinsame Resümee von N. Adick und C. Tag.  

Fallbeispiel: Abschiebung trotz rechtwidriger Nichtzustellung des BAMF Bescheides
Diakonie und Caritas weisen beispielhaft auf das Schicksal der 26-jährigen Afghanin Hanifa [1] hin. Auch sie hatte einen Schutzstatus in Griechenland. Zusammen mit ihrer Schwester floh sie von Afghanistan nach Griechenland und musste die unmenschlichen Zustände in einem Camp in Griechenland am eigenen Leib erfahren. Von Bedrohung an Leib und Leben, von fehlender Versorgung mit dem Lebensnotwendigsten und einer menschenunwürdigen Unterbringung berichtete Hanifa in der ökumenischen Beratungsstelle. Nach der Flucht der beiden Schwestern nach Deutschland wurde der einen hier ein Aufenthalt gewährt, Hanifa aber wurde abgelehnt und in Abschiebungshaft gebracht. Nach einem in der Haft gestellten erfolglosen Folgeantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde sie abgeschoben. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass der Bescheid des Bundesamtes nie zugestellt wurde. Dank der Bemühungen durch die ökumenische Beratungsstelle in der Haft wird die junge Frau in Griechenland aktuell weiter begleitet. Eine Rückholung, unterstützt von Pro Asyl, erscheint nicht aussichtslos.

Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen und OVG Rheinland-Pfalz zu Abschiebungen nach Griechenland
Kurz nach der Abschiebung von Hanifa, hat das OVG Nordrhein-Westfalen am 21.01.2021 (AZ. 11 A 1564/20) entschieden: „Asylanträge von in Griechenland anerkannte Schutzberechtigten dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil bei der Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe.“ Auch das OVG Rheinland-Pfalz entschied am 25.03.2021 (Az 7B 10450/21) in gleicher Weise.

Abschiebungshaft in Ingelheim
Die Abschiebungshaft in Ingelheim besteht nunmehr seit 20 Jahren. Im Jahr 2020 wurden dort, trotz Corona Pandemie, 322 Menschen inhaftiert.

Ökumenische Beratungsstelle von Diakonie und Caritas
Seit 2001 bieten Diakonie und Caritas mit ihrem ökumenischen Beratungsprojekt eine unabhängige Beratung mit einer 0,5 Stelle in der Abschiebungshaft in Ingelheim an. Einmal pro Woche kommen Rechtsanwält*innen, mit Schwerpunkt Asyl-und Aufenthaltsrecht, nach Ingelheim, um den Inhaftierten eine für sie kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Das Beratungsprojekt koordiniert einen Sprachmittler-Pool, durch den auf 37 Sprachen zurückgegriffen werden kann. Die Beratungsstelle organisiert zudem die einmal wöchentlich stattfindende Beratung von Amnesty International.

Rechtshilfefonds
Der Rechtshilfefonds unterstützt inhaftierte Personen, die nicht über ausreichend Mittel für eine rechtliche Unterstützung verfügen. Die Finanzierung wird von den Diözesancaritasverbänden in Mainz, Trier, Limburg und Speyer sowie von den Diakonie-Verbänden in Hessen, im Rheinland und der Pfalz gemeinsam getragen. Davon werden einerseits Verfahren finanziert, die die Anordnung der Abschiebungshaft überprüfen. Außerdem steht der Fonds bereit, um die Kosten für etwaige asyl-bzw. aufenthaltsrechtliche Schritte einzuleiten.

Rückfragen an:
Denise Honsberg-Schreiber Ökumenische Beratungsstelle in der GfA in Ingelheim
Konrad-Adenauer-Str. 51, 55218 Ingelheim
Telefon: 0151 - 1091 1923
denise.honsberg-schreiber@diakonie-rheinhessen.de  

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top