Handreichung gegen Diskriminierung
„Den Fremdling sollst du nicht bedrücken“
ÖFHFlüchtlinglinge und Engagierte in der Flüchtlingsarbeit mit Kind und Kegel bei einem Ausflug der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Lorsch nach Worms20.01.2021 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Diskriminierung beginne mit der Sprache, mit Worten und Bezeichnungen, die Flüchtlinge abwerten und diffamieren, betont die Bundesarbeitsgemeinschaft. „Der Begriff ‚Asylant‘, der in den 1990er Jahren aus dem Sprachgebrauch der extremen Rechten Eingang in die Mitte der gesellschaftlichen Debatte fand, wird auch heute noch in diffamierender Weise genutzt.
Darüber hinaus wird verstärkt mit apokalyptischen und NaturkatastrophenBildern gearbeitet, um die Fluchtbewegungen zu beschreiben. So deuten beispielsweise Begriffe wie „Flüchtlingswelle“ und Statements wie „Das Boot ist voll“ die Situation als bedrohliches Szenario, dem man hilflos gegenüberstehe.“ Dies sei wegbereitend für Gewaltangriffe gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte, die sich seit 2015 gehäuft hätten.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Gewalteskalation diffamierende Debatten der politischen Parteien und der Öffentlichkeit über das Thema Asyl vorangegangen waren. Geflüchtete würden als Bedrohung für Deutschland dargestellt, ihre Ansprüche auf Schutz und würdige Lebensumstände als unberechtigt und für Deutschland als nicht leistbar dargestellt.
Kontakt auf Augenhöhe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft, die sich in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen befindet, warnt auch vor Diskriminierung durch paternalistisches Verhalten im zwischenmenschlichen Kontakt. „Selbst unter ehren und hauptamtlich Helfer*innen werden Beziehungen und Interaktionen mit Geflüchteten z.T. mit großen Erwartungen überladen und produzieren Enttäuschungen, wo die ‚richtigen Reaktionen‘ wieüberschwänglicher Dank ausbleiben. Da, wo Geflüchtete lediglich als ‚Objekte‘ verstanden werden, über die verhandelt und entschieden wird, finden sich Formen der Bevormundung.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft plädiert dafür, Menschen in ihrer Vielfältigkeit und Komplexität wahrzunehmen und nicht auf ihre vermeintliche oder tatsächliche kulturelle, ethnische oder religiöse Zugehörigkeit zu reduzieren. Rassistische Abwertungen führten dazu, dass Geflüchteten Nachteile entstehen etwa im Bildungs und Arbeitsbereich, bei der Wohnungssuche oder beim Kontakt mit staatlichen Institutionen. Dadurch blieben sie von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Teilhabe ermöglichen
Flucht und Leben in der Fremde ziehen sich nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft wie ein roter Faden durch die Bibel. „Nicht zuletzt das so oft zitierte ‚den Fremdling in deinem Land sollst du nicht bedrücken‘, das eng mit dem Liebesgebot ‚denn sie sollen wir lieben wie uns selbst‘ (Lev 19,33f) verbunden ist, weist uns die Richtung biblisch theologisch ausgerichteten Umgangs mit Geflüchteten.“ Die Kirchen seien aufgefordert, diese Haltung immer wieder zu zeigen und stets auch gegen Angriffe zu verteidigen. Sie könnten Strukturen und Angebote schaffen, die Geflüchtete als aktive Mitglieder der Gemeinde ansprechen und unterstützen sowie Teilhabe und Gestaltungsräume für Geflüchtete eröffnen. Das Recht auf ein faires Asylverfahren könne durch kompetente Beratung und Begleitung, die Ermöglichung eines rechtlichen Beistandes und im Notfall auch durch Kirchenasyl verteidigt werden.
Den Flyer „Fünf Fragen zu „Diskriminierung gegenüber Geflüchteten“ finden Sie hier
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