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Equal Rights Beyond Borders

Dreifacher Erfolg für Kinderrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Menschenrechtsorganisation Equal Rights Beyond Borders in drei Verfahren Recht gegeben und Griechenland wegen der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung minderjähriger Asylsuchender verurteilt.

Die betroffenen Minderjährigen, von Equal Rights anwaltlich vertreten, wurden entweder unter unwürdigen Bedingungen, teils ohne Tageslicht, vonder Polizei inhaftiert und/oder obdachlos sich selbst überlassen.

Urteile sind ermutigendes Signal

„Die drei Urteile sind ein wichtiges und ermutigendes Signal!“ sagt Robert Nestler, Geschäftsführer von Equal Rights Beyond Borders. „Einmal mehr wurde der griechische Staat für systematische Kinderrechtsverletzungen verurteilt. Erst vor wenigen Monate haben wir bereits einen ähnlichen Fall gewonnen. Das zeigt: Es handelt sich nicht um Einzelfälle oder Politikversagen, sondern um eine kalkulierte Entrechtung von Schutzsuchenden, die selbst vor Minderjährigen nicht Halt macht.“ Equal Rights setzt sich seit Jahren erfolgreich für die Rechte geflüchteter Kinder ein und ist insbesondere auf Familienzusammenführungen spezialisiert.

„Als einer der Minderjährigen in unser Büro kam, war seine Situation sehr besorgniserregend. Er war verängstigt und verwahrlost, hatte tagelang nichts Richtiges gegessen, war gezeichnet vom Leben auf der Straße.“, sagt Niki Georgiou, Juristische Koordinatorin der Organisation und Vertreterin der aktuellen EGMR-Fälle. „Besonders dramatisch sind die Fälle, in denen wir Kinder vertreten, die in sogenannte ‚Schutzhaft‘ genommen wurden – dunkle, dreckige Zellen, ohne Tageslicht und angemessene Versorgung“, so Georgiou.

Kindeswohl muss oberste Priorität haben

Robert Nestler betont die wichtige Signalwirkung der neuen Urteile angesichts der zunehmenden Normalisierung der Inhaftierung von Kindern durch das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem: „Hunderte Minderjährige werden in Griechenland bereits jetzt unter Haftbedingungen in speziellen Lagerbereichen festgehalten. Sie leben hinter Stacheldraht, ohne Bildungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten, der Gefahr von Misshandlungen ausgesetzt. Mit der sogenannten „Schutzhaft“ als offizieller Haftgrund im Rahmen der GEAS-Reform, werden diese ungeheuerlichen Verhältnisse endgültig normalisiert.“ Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs seien insoweit auch als Aufforderung zu verstehen, so Nestler: „Die Urteile stellen klar, dass das Kindeswohl oberste Priorität haben muss. Minderjährige verdienen besonderen Schutz – allein weil sie Kinder sind, unabhängig von ihrer Herkunft.“

Präses Heinrich: Hoffnungsvolle Nachricht zu Weihnachten

Zum Urteil sagte die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich: „Was für eine hoffnungsvolle Nachricht zu Weihnachten: Unsere EKD-Partnerorganisation Equal Rights Beyond Borders hat in gleich drei Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen und erfolgreich die Rechte von Minderjährigen verteidigt. Es ist bitter, dass man im Jahr 2024 in Europa vor Gericht ziehen muss, um feststellen zu lassen, dass geflüchtete Minderjährige die gleichen Rechte haben wie andere Kinder auch. Dass sie z. B. nicht einfach inhaftiert werden dürfen. Gott ist als Neugeborenes in  die Welt gekommen. Er weiß, wie verletzlich und schutzbedürftig Kinder sind. Genau deshalb müssen wir die Würde der Kinder verteidigen. Ich freue mich, dass es Anwältinnen und Anwälte gibt, die sich nicht damit abfinden, dass Kinder Gefangenschaft erleben müssen. Sondern gegen dieses Unrecht klagen und das Recht durchsetzen. Die mit juristischen Mitteln Flüchtlingskinder aus Gefängniszellen und Obdachlosigkeit herausholen. Und wenn es dann auch noch gelingt, Kinder wieder mit ihren Familien zusammenführen, dann macht mich das weihnachtsfroh angesichts vieler schlechter Nachrichten in diesen Zeiten.“
 
Präses Heinrich hatte sich im Sommer dieses Jahres im Rahmen einer Delegationsreise des Präsdiums der Synode an die EU-Außengrenze mit Vertreter:innen von ERBB über die Situation von Geflüchteten in Griechenland ausgetauscht. Das Thema „Flucht, Migration und Menschenrechte“ war Schwerpunkt der Synodentagung im November in Würzburg.

Die vollständigen Urteile finden sich hier (auf Englisch).

Equal Rights Beyond Borders ist eine Menschenrechtsorganisation, die die Rechte von Geflüchteten – insbesondere in Griechenland – schützt und verteidigt. Schwerpunkte liegen auf Rechtsberatung, strategischer Prozessführung und Familienzusammenführungen.

Für Familienzusammenführungen spenden: www.wiedersehen-schenken.de

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