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Bewerbungsfrist 15. Oktober 2017

Fördermöglichkeit von Initiativen und Projekten in der Flüchtlingsarbeit

KatarzynaBialasiewicz/Istock

Die Robert Bosch Stiftung fördert im Rahmen des Programms "Nachhaltig engagiert!" Initiativen und Projekte, die eine systematische und nachhaltige Strukturierung des Engagements in der Flüchtlingsarbeit voranbringen. Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht im Projekt "Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten". Bewerbungsschluss für beide Förderungen ist der 15. Oktober 2017.

Zivilgesellschaftliches Engagement leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer solidarischen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Gerade in Zeiten der Zuwanderung von Flüchtlingen ist ehrenamtliches Engagement von enormer Bedeutung. Es ist nicht nur zentral für die Erstversorgung der Flüchtlinge, sondern auch für ihre mittel- und langfristige Integration und Teilhabe vor Ort.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre fördert die Robert Bosch Stiftung im Rahmen des Programms "Nachhaltig engagiert! - Qualifizierung und Vernetzung von ehrenamtlichem Engagement in der Flüchtlingsarbeit" Initiativen und Projekte, die eine systematische und nachhaltige Strukturierung des Engagements in der Flüchtlingsarbeit voranbringen.  

Welche Ziele muss das Projekt erfüllen?
Gefördert werden können Projekte, die mindestens zwei der folgenden Ziele verfolgen:

  • Die Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit wird etabliert bzw. ausgebaut.
  • Die Vernetzung und Koordination von Freiwilligen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit wird sowohl untereinander als auch mit anderen ehrenamtlich engagierten Gruppen initiiert bzw. vertieft.
  • Das ehrenamtliche Engagement schließt explizit Flüchtlinge mit ein und wird mit ihnen gemeinsam auf Augenhöhe gestaltet.

Wo wird gefördert?
Regional fokussieren wir uns auf Vorhaben in sogenannten "sensiblen Räumen" in ganz Deutschland:

  • in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen und Städten, oder
  • in Regionen mit besonders starken sozialen Unterschieden, oder
  • in Regionen mit hoher Skepsis/ Ablehnung bei der lokalen Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen.

Welche Fördersumme kann angefragt werden?Es kann eine Förderung von maximal 40.000 € beantragt werden mit der vor allem Sachkosten und anteilig Personalkosten beglichen werden können. Der Projektbeginn kann frühestens drei Monate ab Anfrage geplant werden. Eigenmittel sind erwünscht, aber nicht zwingend notwendig.

Wer kann sich bewerben?
Anfragesteller können sowohl gemeinnützige Vereine als auch Kommunen sein. Besonders wünschenswert sind Bewerbungen von Migrantenorganisationen und Flüchtlingsselbstorganisationen. Wünschenswert sind zudem Projekte, die in Kooperation mit weiteren Partnern (in der Region) umgesetzt werden und eine Nachhaltigkeit der Projektziele bzw. -durchführung anstreben.

Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen werden laufend entgegen genommen. Diese sollten in Form einer Projektanfrage mit einer Skizze des Vorhabens und einer Vorkalkulation der Kosten eingereicht werden. Anfragen können auf Deutsch und Englisch eingereicht werden. Fragen zum Förderprogramm werden ausschließlich per Mail entgegengenommen. Bitte beachten Sie bei Projektanfragen unsere Hinweise unter "Häufig gestellte Fragen".

Weitere Informationen

 

Projekt Migration und Teilhabe

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet das Projekt "Migration und Teilhabe Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten".

Hier werden Praxisprojekte gefördert, die Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung vor Ort herstellen. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2017.

Mehr Informationen

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