Chancen-Aufenthaltsrecht
Kirchen kritisieren unzureichende Regelungen zur Familienzusammenführung
Bestgreenscreen/Istock04.07.2022 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei nachziehenden Kindern und Ehegatten von Fachkräften und IT-Spezialisten auf den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse zunächst verzichtet werden soll. „Kinder und Ehegatten von Personen mit humanitärem Aufenthaltsrecht müssen diese hohe Hürde jedoch weiterhin nehmen“, kritisiert der Stellvertreter des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Oberkirchenrat Dr. Stephan Iro. „Es ist zwar sehr zu begrüßen, dass im Gesetzesentwurf beim Nachzug zu Fachkräften und IT-Spezialisten Erleichterungen zu finden sind. Die Differenzierung zwischen Familienangehörigen von Fachkräften und anderen Zuwanderern – wie zum Beispiel Flüchtlingen – ist aber nicht nachvollziehbar.“
Gerade für Angehörige von Schutzberechtigten in Krisenländern, wie beispielsweise Afghanistan oder Syrien, sei es kaum möglich, auch nur einfache Deutschkenntnisse zu erlernen, betont Prälat Jüsten. Es mangele in diesen Ländern schlicht an Möglichkeiten zum Spracherwerb. „Es verzögert den Familiennachzug erheblich, wenn in jedem einzelnen Fall umständlich nachgewiesen werden muss, dass es unmöglich und unzumutbar ist, Deutsch zu lernen.“ Die Kirchen halten es für grundsätzlich ausreichend, wenn die Bereitschaft, die deutsche Sprache zu erlernen, bei der Einreise erklärt wird. „Wir setzen uns seit Jahrzehnten dafür ein, die Familie auch von Schutzsuchenden als lebenswichtige Einheit zu bewahren oder wiederherzustellen. Daher ist es uns ein Kernanliegen, dass der Familiennachzug beschleunigt wird“, so Oberkirchenrat Stephan Iro.
Hintergrund
In dem Gesetzesentwurf, der der Bundesregierung derzeit zur Beratung vorliegt, wird ein befristetes, einjähriges „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104 c AufenthG) für lange in Deutschland Geduldete vorgeschlagen. Dadurch sollen Geduldete die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu schaffen. Hinzu kommen Vereinfachungen bei den Bleiberechten für gute Integrierte und gut integrierte junge Erwachsene (§§ 25 a+b AufenthG). Darüber hinaus werden Regeln im Bereich der Abschiebehaft verschärft.
Die beiden Kirchen haben zu dem Referentenentwurf, der voraussichtlich am 6. Juli 2022 im Bundeskabinett beraten werden soll, Stellung bezogen: https://www.ekd.de/gemeinsame-stellungnahme-ChAR-Gesetz-73866.htm
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