Fortbildung
Klient*innen im Dublinverfahren
TheAndrasBarta/Pixabay12.03.2021 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Das Dublin-Verfahren spielt im Beratungsalltag der Asylverfahrensberatung eine wichtige Rolle, bedarf aber besonderer Kenntnisse. Die von der Diakonie Deutschland in Kooperation mit der Diakonie Schleswig-Holstein und der Diakonie Hessen angebotene Fortbildungsreihe richtet sich sowohl an thematische Einsteiger*innen als auch an fortgeschrittene Fachberater*innen in den Themen Weiterwanderung von Schutzberechtigten in andere EU-Länder und Haft zum Zweck der Dublin-Rücküberstellung.
Auch die Teilnehmenden der Einführungsseminare sollten Grundkenntnisse des Asylverfahrens mitbringen.
Sie soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, mit den Ratsuchenden zu prüfen, ob der Bescheid fehlerhaft ist, welche Interventionsmöglichkeiten bestehen und ob anwaltliche Unterstützung erforderlich ist. Aufgrund der besonders kurzen Fristen und Auswirkungen der Klagen und Eilverfahren sind dabei grundlegende Rechtskenntnisse im Dublin-Verfahren unabdingbar.
Flyer der Veranstaltung zum Download
15. April 2021 von 9.30-13.00 Uhr, Pause um 11.00 Uhr
1. Seminar für Einsteiger*innen: Wie läuft ein Dublinverfahren ab, wie bestimmt sich die Zuständigkeit eines EU-Staats, welche Fristen sind zu beachten?
In der Einführung werden die Grundlagen des Verfahrens nach der Dublin III-Verordnung erklärt mit einem Schwerpunkt auf den praxisrelevanten Fragen der Kriterien der Zuständigkeitsbestimmung, der Eurodac-Datei und der Übergang der Zuständigkeit mit der Fristenregelung.
Mit Maria Bethke, Diakonie Hessen
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
Anwalt des Chats: Falko Behrens, Diakonie Schleswig-Holstein
22. April 2021 von 9.30-13.00 Uhr, Pause um 11.00 Uhr
2. Seminar für Einsteiger*innen: Der Dublin-Bescheid – welche Interventionsmöglichkeiten habe ich?
Im zweiten Teil des Einführungsseminares geht es um den Umgang der Ratsuchenden mit dem sog. Dublin-Bescheid. Hier werden die Möglichkeiten des Ob und Wie einer Intervention aufgezeigt.
Mit Maria Bethke, Diakonie Hessen
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
Anwalt des Chats: Falko Behrens, Diakonie Schleswig-Holstein
6. Mai 2021 von 9.30 Uhr - 12.30 Uhr, Pause um 11.00 Uhr
3. Seminar für Einsteiger*innen: Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren
Die Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung spielt in der Beratungspraxis eine zunehmend wichtige Rolle. Sie ist immer dann in Betracht zu ziehen, wenn sich bereits ein Familienmitglied in einem Mitgliedstaat aufhält. Das Bundesamt verfolgt eine rigide Ablehnungspraxis. Für Berater*innen ist es häufig schwierig, ins Verfahren einzugreifen, weil es zwischen Mitgliedstaaten stattfindet. Equal Rights Beyond Borders hat Büros in Deutschland und Griechenland und ist auf das Dublin- Familienzusammenführungsverfahren spezialisiert. Die Schulung soll die Rechtsgrundlagen vermitteln und zeigen, wie gezielt unterstützt werden kann.
Mit Robert Nestler und Anne Pertsch, Equal Rights Beyond Borders
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
Anwalt des Chats: Falko Behrens, Diakonie Schleswig-Holstein
20. Mai 2021 von 9.30-12.30 Uhr
4. Seminar für Fortgeschrittene: Haft in Dublin-Fällen
Die Überstellungshaft im Dublinverfahren in Deutschland ist keine Seltenheit. In dieser Fortbildung soll es um die Voraussetzungen und Besonderheiten der Haft gehen, um die Berater*innen in die Lage zu versetzen, ihren Klient*innen in Haftfällen die richtige Unterstützung zu geben, und entscheiden zu können, wann anwaltliche Hilfe notwendig ist. Dabei geht es auch um Fragen im Vorfeld einer Inhaftierung (Festnahme; Durchsuchung von Wohnungen) und nach gewonnenen Haftbeschwerden (Schadensersatz; Strafanzeigen).
Mit Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt Hannover
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
Anwalt des Chats: Falko Behrens, Diakonie Schleswig-Holstein
27. Mai 2021, von 9.30 - 12.30 Uhr, Pause um 11.00 Uhr
5. Seminar für Fortgeschrittene: Aufenthaltsperspektiven von in anderen EU-Ländern anerkannten Schutzberechtigten
Nicht nur Asylsuchende, auch anerkannte Flüchtlinge finden oft trotz erfolgreichem Schutzgesuch in einigen EU-Ländern keine menschenwürdige Aufnahme, sind von Sozial- und Integrationsleistungen ausgeschlossen und sehen sich gezwungen, in andere Mitgliedstaaten zu gehen. Viele von ihnen machen aufgrund der Lebensbedingungen eine Art. 3 EMRK- oder Art. 4 EU Charta-Verletzung geltend. Neben der Behandlung von asylrechtlichen Fragestellungen sollen auch Aufenthaltsperspektiven in Deutschland jenseits des Asylverfahrens vorgestellt werden.
Mit Heiko Habbe, Rechtsanwalt, Fluchtpunkt Hamburg und Falko Behrens, Diakonie Schleswig-Holstein
Moderation: Katharina Stamm, Diakonie Deutschland
Anwältin des Chats: Maria Bethke, Diakonie Hessen
Organisatorische Hinweise
Die Fortbildungsreihe ist kostenlos und richtet sich an Beratende, die in Kirche und Diakonie, der Freien Wohlfahrtspflege, bei Flüchtlingsräten oder in freier Trägerschaft für Geflüchtete tätig sind.
Anmeldung bis 12.04.2021 unter https://eveeno.com/fortbildung_dublinverfahren_diakonie
Verantwortlich
Katharina Stamm, Europäische Migrationspolitik
Katharina.Stamm@diakonie.de
Maria Bethke, Asylverfahrensberatung und Erstaufnahme
Maria.Bethke@diakonie-hessen.de
Falko Behrens, Zuwanderung und bürgerschaftliches Engagement - Migrationsrecht
behrens@diakonie-sh.de
Information und Organisation
Isabelle Schunck, Europäische Migrationspolitik
Telefon: 030 65211-1673
Isabelle.Schunck@diakonie.de
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