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Petition Gleichbehandeln

Medizinische Versorgung steht allen zu! Übermittlungspflicht jetzt einschränken!

Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Mit einer Petition fordert die Kampagne Gleichbehandeln den Deutschen Bundestag auf, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken. Auch die Diakonie Hessen unterstützt die Petition.

gleichbehandeln.de

Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit droht den Betroffenen die Abschiebung.

Die von Ärzten initiierte Petition und Kampagne „GLEICHBEHANDELN“ hat das Ziel, die in § 87enthaltene Übermittlungspflicht einzuschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – zu ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können. Für Schulen gibt es bereits eine Einschränkung der Meldepflicht, das Recht auf Bildung hat Vorrang. Eine vergleichbare Regelung braucht es auch für Gesundheitsdienste.

Welchen Einfluss der § 87 auf das Leben von Betroffenen hat, erzählen sie in ihren Geschichten.

Die Petition wird unterstützt durch ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen
Ärzte der Welt, Gesellschaft für Freiheitsrecht, Diakonie, Katholisches Forum Leben in der Illegalität, Medibüro Berlin, Migrationsrat Berlin-Brandenburg, Polnischer Sozialrat, PRO ASYL, Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutsche Aidshilfe, Armut und Gesundheit in Deutschland, diverse Medinetze

Alle Organisationen und weitere Informationen auf www.gleichbehandeln.de.

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