Petition Gleichbehandeln
Medizinische Versorgung steht allen zu! Übermittlungspflicht jetzt einschränken!
04.10.2021 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
gleichbehandeln.deJeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit droht den Betroffenen die Abschiebung.
Die von Ärzten initiierte Petition und Kampagne „GLEICHBEHANDELN“ hat das Ziel, die in § 87enthaltene Übermittlungspflicht einzuschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – zu ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können. Für Schulen gibt es bereits eine Einschränkung der Meldepflicht, das Recht auf Bildung hat Vorrang. Eine vergleichbare Regelung braucht es auch für Gesundheitsdienste.
Welchen Einfluss der § 87 auf das Leben von Betroffenen hat, erzählen sie in ihren Geschichten.
Die Petition wird unterstützt durch ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen
Ärzte der Welt, Gesellschaft für Freiheitsrecht, Diakonie, Katholisches Forum Leben in der Illegalität, Medibüro Berlin, Migrationsrat Berlin-Brandenburg, Polnischer Sozialrat, PRO ASYL, Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutsche Aidshilfe, Armut und Gesundheit in Deutschland, diverse Medinetze
Alle Organisationen und weitere Informationen auf www.gleichbehandeln.de.
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