Landesaufnahmegesetz
NEIN, Herr Burcu!
©Diakonie/Judith GlaubitzLernen auf beengtem Raum, oft ohne die notwendige Ausstattung.26.06.2020 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Härtefallregelung, die es Landkreisen ermöglicht, Gebühren für die Unterbringung zu senken, wenn Flüchtlinge arbeiten, war auch schon vorher im Gesetz. Obwohl sie bislang nicht verpflichtend war, findet sich eine solche Härtefallregelung schon jetzt in fast allen örtlichen Gebührensatzungen wieder. Das allein hat aber nichts daran geändert, dass nach wie vor Flüchtlinge in manchen Landkreisen über 400 Euro für ein 2-Bett Zimmer zahlen müssen, das nicht einmal eine eigene Nasszelle und Küchenzeile hat.
Wuchermieten für schlechte Unterkünfte
„Das sind Wuchermieten, an denen auch der vorgelegte Gesetzesentwurf nichts ändert, weil das Land versäumt, den Landkreisen Vorgaben für Härtefallregelungen zu machen“, so Frau Dr. Yasmin Alinaghi, Vorsitzende der Liga Hessen. Die Liga hat in ihrer aktuellen Stellungnahme zur Novellierung des Landesaufnahmegesetzes auf diesen Missstand deutlich hingewiesen.
Bestürzt ist die Liga auch angesichts der Tatsache, dass mitten in Corona-Zeiten ein Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen vorgelegt wird, der Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen explizit verneint. „Zu Recht regt sich die Politik über die beengten Massenunterkünften in der Fleischindustrie auf. In vielen Flüchtlingsunterkünften herrschen vergleichbare Zustände. Hier muss Politik eingreifen“, so Alinaghi.
Hohes Infektionsrisiko
Obwohl die aktuelle Situation in NRW so drastisch deutlich macht, wie hoch das Infektionsrisiko in Unterkünften ist und bereits Ende Mai Bielefelder Wissenschaftler in einer Studie die Zustände mit jenen auf Kreuzfahrtschiffen verglichen haben, handelt die hessische Landesregierung nicht – obwohl sie dies spätestens jetzt mit der Gesetzesnovellierung hätte tun können und müssen.
„Die staatlicherseits geforderten Abstandsregeln nach den Hessischen Corona-Verordnungen und dem Infektionsschutzgesetz können in vielen Unterkünften nicht im Entferntesten eingehalten werden. Das schreit nach dezentralen und entzerrten Wohnverhältnissen! Von menschenwürdigen und nicht gesundheitsschädlichen Unterbringungsverhältnissen, die das Landeaufnahmegesetz schon jetzt verlangt, sind wir derzeit weit entfernt“, so Lea Rosenberg, stellvertretende Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises 2.
Mindeststandards dringed erforderlich
Nicht nachvollziehbar ist, das hessische Sozial-und Integrationsministerium, gleichzeitig oberste Gesundheitsbehörde, die Kommunen zwar richtigerweise finanziell beim Betrieb kommunaler Unterkünfte unterstützt. Aber es lehnt offenkundig weiter jede Mitverantwortung und Aufsicht für eine adäquate Ausgestaltung der Unterbringungsbedingungen ab. Denn dafür müssten endlich konkrete Mindeststandards definiert und vom Land Hessen auch geprüft werden. Das fordert die Liga Hessen wiederholt schon seit Jahren und auch in ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf.
Schon jetzt stehen etliche Flüchtlingsunterkünfte unter Quarantäne und die Infektionszahlen unter Geflüchteten sind vermutlich hoch. Kinder, denen die notwendige digitale Ausstattung für Homeschooling fehlt und die sowieso zu den Verlierern der Krise gehören, sind von Bildung schon seit Monaten ausgeschlossen.
Grundrecht auf körperliche Unversertheit
Fehlende Möglichkeiten zum Abstandhalten, enge Wohnverhältnisse gepaart mit schlechtem Gesundheitszustand und Armut sind ein Einfallstor für das Virus. „Das alles wissen wir. Und dennoch scheinen für Geflüchtete das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Schutzvorschriften des Infektionsschutzgesetzes selbst nach Monaten des Ausbruch der Pandemie noch keine vergleichbare Schutzgarantie entfalten zu können wie für den Großteil der Bevölkerung“, so Dr. Yasmin Alinaghi. „Deshalb muss jetzt ein Landesaufnahmegesetz vorgelegt werden, was aus diesen Erfahrungen Konsequenzen zieht statt Verschlechterungen festzuschreiben.“
Die Liga Hessen
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. ist der Zusammenschluss der sechs hessischen Wohlfahrtsverbände. Sie vertritt die Interessen der hilfebedürftigen und benachteiligten Menschen gegenüber der Politik ebenso, wie die Interessen ihrer Mitgliedsverbände. Mit ca. 7.300 Einrichtungen und Diensten sind die Mitgliedsverbände ein bedeutender Faktor für die Menschen, für eine soziale Infrastruktur und für die Wirtschaft in Hessen.
Nah an den Menschen und ihren Bedürfnissen wissen die rund 113.000 beruflich Beschäftigten und rund 160.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Werkstätten, Tagesstätten, Bildungsstätten, Beratungsstellen, in den Frühförderstellen, ambulanten Diensten und anderen Einrichtungen um die sozialen Belange und die realen Rahmenbedingungen in Hessen. Diese Kenntnisse bringt die Liga in die politischen Gespräche auf Landesebene und mit Verhandlungspartnern und Kostenträgern ein.
Ansprechpartnerin
Lea Rosenberg, stellvertr. Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises 2
„Armut, Migration und Soziale Integration“
Tel.: 069 / 955 262 52 I Mobil: 0163 / 614 16 52
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