Appell an die Bundesregierung:
Schutz und Versorgung Geflüchteter muss in Deutschland verbessert werden!
adl21/Istock11.11.2021 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Im Appell wird der Schutz Geflüchteter in Deutschland und die dringend notwendige Verbesserung ihrer medizinischen und psychosozialen Versorgung gefordert. Dies müsse Teil der Koalitionsvereinbarungen werden.
Dazu wurden zentrale Forderungen formuliert:
- Geflüchtete brauchen einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung;
- Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren muss nachhaltig sichergestellt werden;
- Die Übernahme von Dolmetscherkosten durch Sprachmittlung muss gesetzlich verankert werden;
- Asylrechtsverschärfungen müssen zurückgenommen werden, um etwa schwere Erkrankungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.
Lukas Welz, Geschäftsführender Leiter der BAfF: „Die nächste Bundesregierung, die sich dem Fortschritt verpflichtet hat, muss auch in der Behandlung geflüchteter Menschen umdenken und einen humanitären Umgang zum Leitbild ihres Handelns machen. Der von einem breiten Bündnis getragene Appell zeigt, wie schwerwiegend die Defizite in der Versorgung gesehen werden. Es braucht einen anderen Umgang mit Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg, massiver Gewalt, Folter und Verfolgung suchen.“
Eine zentrale Rolle in der Versorgung von Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht nehmen die psychosozialen Zentren ein. Diese haben im Jahr 2019 insgesamt 24.964 Klient*innen versorgt, dies entspricht einem Anstieg von rund 10 Prozent im Vergleich zu 2018. Die psychosozialen Zentren stellen ein spezialisiertes Angebot für geflüchtete Menschen und Überlebende von Folter zur Verfügung. Allerdings sind sie nicht nachhaltig finanziert und können daher nur einen geringen Anteil des Versorgungsbedarfs abdecken.
Deutschland hat eine historische und humanitäre Verantwortung. Durch die Unterzeichnung des UN-Sozialpakts hat sich Deutschland verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen und mit der Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention zudem, Menschen, die Opfer von Folter und Misshandlungen geworden sind, eine möglichst vollständige Rehabilitation zu ermöglichen.
Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a., besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie z.B. psychisch erkrankte Geflüchtete und Überlebende von Folter, zu identifizieren und angemessen zu versorgen. Allerdings kommt Deutschland diesen Verpflichtungen im Moment nicht nach.
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