EKHN Flüchtlingsfonds unterstützt auch 2024 Gemeinden und Dekanate
Die Synode der EKHN hat auch für 2024 Mittel für den „EKHN Flüchtlingsfonds zur Unterstützung einer Aufnahme- und Willkommenskultur für Flüchtlinge im Raum der EKHN“ bereitgestellt. Damit sollen neben der professionellen und unabhängigen kirchlichen und diakonischen Flüchtlingsberatung auch wieder Projekte in Kirchengemeinden und Dekanaten gefördert werden, die sich für eine Willkommens- und Aufnahmekultur für Flüchtlinge vor Ort einsetzen.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Dekanate, regionale Diakonien (RD) und Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Antragstellung von Kirchengemeinden erfolgt auf dem Dienstweg, Anträge von RDs und Mitgliedseinrichtungen sollen dem jeweiligen Dekanat zur Kenntnis gegeben werden.
Im Förderjahr 2024 wird es zwei Antragsfristen geben:
1) Den 30.04.2024 für Projekte, die ab dem 01.07.2024 starten, und
2) Den 30.09.2024 für Projekte, die ab dem 01.12.2024 starten.
Einzelheiten zeigen die unten stehenden Förderrichtlinien und die dazugehörigen Konzeptionen und Aufgabenbeschreibungen.
Hinweis: bitte aktualisieren Sie die Seite mit F5, bevor Sie die Formulare herunterladen.
I. Willkommens- und Aufnahmekultur
Projektantrag Willkommens- und Aufnahmekultur für Flüchtlinge (Word)
Förderrichtlinie Willkommens- und Aufnahmekultur
II. Professionelle Flüchtlingsberatung
Bundesrahmenhandbuch Asylverfahrensberatung, Ziele und Qualitätskriterien
Projektantrag professionelle und unabhängige Flüchtlingsberatung (Word)
Förderrichtlinie Professionelle unabhängige Flüchtlingsberatung
Aufgabenbeschreibung professionelle und unabhängige Flüchtlingsberatung
*Bitte beachten Sie, dass sich die Excel- und Word-Dateien der Förderanträge nicht automatisch öffnen wie die PDF's, sondern - je nach Betriebssystem - am unteren Bildschirmrand erscheinen oder in jedem Fall im voreingestellten Downloadbereich liegen. Verschieben Sie die Dateien vor dem Bearbeiten in Ihre Ordner.
Die Anträge können eingereicht werden bei:
Igor Pangaric, M. A.
Referent für Koordination des Flüchtlingsfonds der EKHN
Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration
Diakonie Hessen
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 7947 6331
igor.pangaric@diakonie-hessen.de
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Die Kirchensynode der EKHN hat auf ihrer Tagung am 12. März 2022 im Rahmen des Flüchtlingsfonds zusätzliche Mittel für Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Dekanate, Regionale Diakonische Werke (RDW) und Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Antragsformular mit weiteren Hinweisen:
Antragsformular für Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine als pdf
Antragsformular für Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine als word doc
Wenn Sie im Vorfeld Beratung benötigen, können Sie sich gerne an folgende Mail mit Ihren Fragen wenden:
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